Mitarbeiter von Brauereien bekommen den 'Haustrunk' als monatliches Deputat. In Bayern und anderen Bundesländern ist dies im Manteltarifvertrag für das Braugewerbe vertraglich geregelt.
Darin ist festgeschrieben, dass "die Arbeitnehmer Anspruch auf verbilligten Bezug für ihren eigenen Bedarf und den ihres Haushalts" haben. Es muss nicht immer Bier sein. Der Deputat-Lohn wird auch in alkoholfreien Getränken abgegeben. Nichts desto trotz bangt die Drogenbeauftragte der Bundesregieung um das Wohlergehen ihrer Schäflein. "Alkohol darf nicht Teil des Lohns sein. Zahlungsmittel in Europa ist der Euro, und das ist auch gut so", ist ihre Meinung. Nicht nur das bayerische Braugewerbe wehrt sich vehement und verteidigt die Tradition. Sie wollen sich ihren Haustrunk nicht nehmen lassen.
Alle bisherigen Versuche, das Bier-Deputat abzuschaffen sind gescheitert. Es wird wohl auch jetzt wieder so sein!
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