Carlsberg erneut vor Gericht

Carlsberg erneut vor Gericht

Das Bundeskartellamt hatte zum Ende des Jahres 2013 die Brauereien Barre, Bitburger, Bolten, Krombacher, Veltins und Warsteiner, die Radeberger Gruppe, den Brauereiverband NRW und verschiedene Führungspersonen schuldig gesprochen. Sie hatten sich an verbotenen Preisabsprachen beteiligt und wurden zu Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verurteilt. AB InBev ging straffrei aus, der Konzern galt als Kronzeuge. Carlsberg Deutschland, die Tochter des dänischen Konzerns, lehnte die Forderung ab, die anderen akzeptierten die Bußgelder.

Das Verfahren gegen Carlsberg begann 2018. Im April 2019 wurde es vom 4. Kartellsenat wegen Verjährung eingestellt. Im vergangenen Jahr hob der Bundesgerichtshof diese Entscheidung wieder auf. So kommt es jetzt zur neuen Verhandlung gegen Carlsberg und seinen früheren Geschäftsführer vor dem 6. Kartellsenat am Oberlandesgericht Düsseldorf. Es geht um Bußgelder in Höhe von 250 Millionen Euro. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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