Carlsberg muss Strafe zahlen

Carlsberg muss Strafe zahlen

Die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf sehen es als erwiesen an, dass ein ehemaliger Geschäftsführer von Carlsberg Deutschland 2007 an einem Treffen teilgenommen hatte, bei dem über eine Preiserhöhung gesprochen wurde. Mit dabei waren auch Vertreter von AB-InBev, Veltins, Bitburger, Warsteiner und Radeberger.

Das Bundeskartellamt hatte 2014 gegen die genannten Brauereien wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Gegen Carlsberg Deutschland war damals ein Bußgeld in Höhe von 62 Millionen Euro festgesetzt worden. Im Gegensatz zu den anderen Mitbewerbern legte Carlsberg Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein.

Gestern wurde nun das Urteil gefällt: Carlsberg muss 50 Millionen Euro Strafe bezahlen. Bei der Bußgeldzumessung hat der Senat zu Gunsten von Carlsberg Deutschland berücksichtigt, dass das Urteil auf einer Verständigung beruhte und daher weitere Ermittlungen zu Umsatz- und Unternehmensverhältnissen entfallen konnten.


Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf
Foto: © Carlsberg



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