Handwerkliches Bierbrauen ist Kulturerbe

Handwerkliches Bierbrauen ist Kulturerbe

Die Deutsche UNESCO-Kommision hat das Handwerkliche Brauen ins Verzeichnis des Immateriallen Kulturerbes genommen. Man blickt in die lange Geschichte des Bieres, die Entwicklung der Bierherstellung vom Altertum zur heutigen Braukultur, betont das Wissen und Können von Brauern und Brauerinnen, die im Wandel der Zeit die Traditionen nicht aus den Augen lassen und sich größtenteils am Reinheitsgebot orientieren.

Das Deutsche Reinheitsgebot wird in der Begründung als identitätsstiftend und verbindend gesehen. Wenn deutsche Brauereien auf künstliche Zusatzstoffe verzichten, sei das Brauen oftmals technisch aufwändiger und anspruchsvoller, heißt es. Besonders hervorgehoben wird der transnationale Wissensaustausch durch die Tatsache, dass Studierende und Auszubildende aus der ganzen Welt nach Deutschland kommen.

Der Vorsitzende der Kulturministerkonferenz und bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, betonte bei der Bekanntgabe der Neuaufnahmen: „Kulturerbe ist innovativ und kreativ! Das zeigen einmal mehr die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Sie bilden den kulturellen Reichtum in Deutschland ab und machen das überlieferte Wissen und Können um Bräuche, traditionelle Handwerkstechniken und künstlerische Ausdrucksformen sichtbar. Mit ihrem Engagement und Enthusiasmus für die Pflege und Weitergabe des Immateriellen Kulturerbes an kommende Generationen leisten viele Bürgerinnen und Bürger einen unschätzbar wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft – denn gerade in den heutigen Zeiten brauchen wir identitätsstiftende Elemente wie Traditionen und Bräuche, aber auch deren lebendige Weiterentwicklung.“

Alle neun Neuaufnahmen:
- Handwerkliches Bierbrauen
- Süddeutsche Wander- und Hüteschäferei
- Kulturformen der Nutzung bäuerlicher Gemeinschaftswälder im Steigerwald und angrenzenden Regionen
- Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in Deutschland
- Brauch des Martensmanns
- Grasedanz im Harz
- Friedhofskultur in Deutschland
- Revitalisierung des Spiels auf der diatonischen Handharmonika in Mecklenburg-Vorpommern
- Revitalisierung synagogaler Chormusik des 19. und 20. Jahrhunderts Mittel- und Osteuropas

Hintergrund
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen und deren Erfahrungswissen. Insgesamt beinhaltet das Verzeichnis nun 106 Kulturformen und Modelle guter Praxis zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Über Aufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. Die Erstellung eines nationalen Registers ist eine Verpflichtung aus dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem Deutschland 2013 beigetreten ist. Die Vorschläge kommen aus der Zivilgesellschaft. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.

Quelle: Deutsche UNESCO-Kommision
https://bit.ly/Bierbrauen_UNESCO
Foto: AdobeStock

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