Deutschen Brauereien drohen Steuerzahlungen

Deutschen Brauereien drohen Steuerzahlungen

"Ich kenne Brauereien, die würden das finanziell nicht überleben. Da geht es um die Existenz", wird Holger Eichele, Geschäftsführer des Deutschen Brauerbundes in den Nürnberger Nachrichten zitiert. Was ist geschehen?

Das 2013 gefällte BFH-Urteil, bezog sich ursprünglich nur auf die von den Mitgliedern der Genossenschaft Deutscher Brunnen verwendeten Mineralwasserflaschen. Dabei ging es um die juristische Frage, wem Leergut eigentlich gehört. Individualflaschen, also jene Flaschen, auf die der Name der Brauerei als Relief eingeprägt wurde, sind zivilrechtlich auch dann noch Eigentum der Brauerei, wenn sie im Keller des Verbrauchers stehen. Sie sind deshalb rückstellungsfrei.

Bei den Einheitsflaschen ist die Situation anders. Beim Verkauf von in diese Flaschen abgefüllten Getränken findet ein "Eigentumsübergang" statt. Pfand für diese Flaschen ist deshalb bilanzsteuerrechtlich anders zu betrachten als das Pfand für eine Individualflaschen. Der derzeit bei etwa 20 Prozent liegende Anteil von Individualgebinden im Mehrwegsystem könnte sich dadurch weiter erhöhen, da die Einheitsflasche betriebswirtschaftlich uninteressanter wird für die Brauereien.

"Das Mehrwegprinzip wird ad absurdum geführt", stellt Georg Rittmayer, Präsident des Verbandes privater Brauereien in Bayern und Inhaber einer Brauerei im Landkreis Forchheim fest. Für ihn ist klar, dass die Wege der Flaschen zurück zur jeweiligen Brauerei immer länger werden. Zudem wird die Quote der nicht mehr in den Mehrweg-Kreislauf zurückgeführten Flaschen höher. Die Brauerei Verbände sind im Gespräch mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

Quelle: Nürnberger Nachrichten.
Foto: (c) stock.adobe

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