Kein Kölsch-Kartell

Kein Kölsch-Kartell

Das Bundeskartellamt (BKartA) hatte gegen die drei Kölsch-Brauereien Gaffel, Früh und Erzquell Bußgelder von mehr als acht Millionen Euro verhängt. Sie legten Revision ein und zogen vor das Oberlandesgericht (OLG). Es ging dabei um die Frage, ob die Brauereien im September 2007 während einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbandes Nordrhein-Westfalen (NRW) rechtswidrige Preisabsprachen vereinbart hatten.

Das OLG fand dafür auch nach 34 Hauptverhandlungstagen mit zahlreichen Zeugenvernehmungen keine Belege. Lediglich zwei der insgesamt 14 Zeugen glaubten, sich an das Treffen erinnern zu können. Die Erinnerung des einen sei für eine Verurteilung zu vage gewesen, heißt es in der Mitteilung des OLG. Die Aussage des anderen Zeugen sei nach Auffassung des Senats insgesamt chaotisch, von bizarren Verwechslungen geprägt und zum Teil falsch, so dass der Zeuge später seine Angaben korrigierte. Bei einem der Betroffenen konnte zudem nicht einmal festgestellt werden, dass er überhaupt an der Ausschusssitzung teilgenommen hat.

Insgesamt hatte das Bundeskartellamt 2013 und 2014 im Zuge des Bierkartell-Verfahrens Geldbußen in Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen 11 Brauereien und 14 persönlich Verantwortliche verhängt. Die Brauereien sollen sich bei Preiserhöhungen in den Jahren 2006 und 2008 abgesprochen haben. Das Verfahren gegen die Kölsch-Brauer war abgetrennt worden. Die Frage, ob andere Brauereien in einem eigenen Kartellkreis illegale Preisabsprachen getroffen haben, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Justiz ist gleichwohl noch immer mit der Frage beschäftigt: Das OLG Düsseldorf verhandelt in einem anderen Verfahren über den Einspruch von Carlsberg Deutschland. Der Brauereikonzern wehrt sich darin gegen das vom Kartellamt verhängte Bußgeld in Höhe von mehr als 62 Millionen Euro.

Quelle: OLG Düsseldorf
Foto: Adobe Stock

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