Kölsch vs. Sölsch

Kölsch vs. Sölsch

Wir haben schon vor über einem Jahr über Sölsch berichtet. Über Sölsch und Kölsch. "Kölsch" ist seit 1985 eine geschützte geographische Herkufstsbezeichung innerhalb der Europäischen Union. Danach darf ein Bier der entsprechenden Brauart nur dann Kölsch genannt werden, wenn es in einer Brauerei gebraut wurde, die dem Kölner Brauereiverband angehört. Man spricht gerne augenzwinkernd davon, dass die Kölsch brauende Brauerei den Kölner Dom sehen muss.

Der Kölner Brauerei-Verband klagt oft, denn die Verstöße gegen den Markenschutz nehmen zu. Nicht immer ist man erfolgreich. Im Falle von "Sölsch" hat der Verband jedoch einen Sieg errungen. Das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat entschieden, dass die Ötztaler ihr Bier nicht mehr nach Nordrhein-Westfalen importieren dürfen. Will heißen, es ist verboten, Sölsch "zum Verkauf vorrätig zu halten, anzubieten, feilzuhalten, zu liefern, zu verkaufen oder sonst in den Verkehr zu bringen".

Die Ötztaler reagieren im Facebook gelassen. "Liebe NRWler, bei uns in Sölden dürft ihr weiterhin (literweise) sölsch trinken. Ganz legal", ist an der Fanpage zu lesen.

Quelle: Elektronisches Verkündigungsblatt des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Foto: Facebook, Screenshot

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