Das Verbot tritt in Kraft, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert* größer als 35 ist. Es gelten dann im Münchner Stadtgebiet folgende Regelungen:
- Ein Alkoholverkaufsverbot (To Go) ab 21 Uhr.
- Ein Alkoholkonsumverbot ab 23 Uhr im öffentlichen Raum, also auf allen Straßen und Plätzen der Stadt.
„Die Entscheidung ist uns allen nicht leichtgefallen“, sagt Oberbürgermeister Dieter Reiter. „Es geht aber in Zeiten der Pandemie zuallererst um den Schutz der Bevölkerung und darum, noch wesentlich belastendere Maßnahmen möglichst zu vermeiden.“ Ziel des Verbotes ist es, große Menschenansammlungen, wie sie zuletzt vor allem am Gärtnerplatz, an der Isar und im Englischen Garten stattfanden, zu verhindern. Sobald Alkohol im Spiel ist, werden die nötigen Abstandsregeln leider vernachlässigt.
Ein Alkoholverbot an den derzeitigen Party-Hotspots hätte laut Reiter das Problem nicht behoben, sondern lediglich an andere Orte verlagert: „Eine Lex Gärtnerplatz würde nur zu einem Verdrängungswettbewerb führen, es braucht eine Regelung für die ganze Stadt.“ Diese sei mit einer „ganz, ganz großen Mehrheit im Münchner Stadtrat“ beschlossen worden.
Reiter kündigte bei Zuwiderhandlungen „spürbare Bußgelder“ an. Für die Durchsetzung des Alkoholverbots ist die Polizei zuständig. Reiter will die Bußgelder "mit Fingerspitzengefühl" gehandhabt sehen.
* Der 7-Tage-Inzidenzwert entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner und wird täglich vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bayernweit ermittelt.
Quelle: Stadt München
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